Beamtenanwärter im mittleren und gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst

Die Berufsfeuerwehr Reutlingen stellt in unregelmäßigen Abständen Beamte im mittleren und gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst ein. Der Einstellungszeitpunkt und die Anzahl der Stellen richten sich nach dem jeweiligen Bedarf.

Die Grundausbildung im mittleren Dienst wird in der Regel am Standort der Feuerwache Reutlingen durchgeführt. Im gehobenen Dienst erfolgt die Grundausbildung bei einer Berufsfeuerwehr in Baden-Württemberg oder bei Bedarf im Bundesgebiet.

Ihr Einstieg - mit Perspektive:

  • direkter Start ins Beamtenverhältnis

  • Möglichkeiten zur Probezeitverkürzung

  • berufliche Entwicklungs- und Aufstiegschancen innerhalb unserer Feuerwehr

  • Teilnahme an unserem Entwicklungsprogramm „Führen und Leiten“

Nach Landesbeamtengesetz (LBG) und der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren bzw. gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst  (APrOFw mD) und (APrOFw gD) muss jeder Bewerber die nachstehenden Grundvoraussetzungen erfüllen:

mittlerer Dienst

  • mindestens einen Hauptschulabschluss und eine für die Verwendung im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst geeignete abgeschlossenen Berufsausbildung

gehobener Dienst

  • erfolgreicher Studienabschluss einer technischen, naturwissenschaftlichen oder sonstigen für den feuerwehrtechnischen Dienst geeigneten Fachrichtung

Außerdem:

  • Persönliche Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis
  • Vollendung des 18. Lebensjahr
  • gesundheitliche Eignung für den feuerwehrtechnischen Dienst
  • Eignung nach dem arbeitsmedizinischen Grundsatz G 26.3 für Tätigkeiten mit Atemschutzgeräten
  • Fahrerlaubnis der Klasse B
  •  Körpergröße nicht unter 160 cm
  • Bestehen des körperlichen, praktischen und theoretischen Eignungstests
  • Schwimmen sowie Tätigkeiten in Höhen und in engen Räumen müssen verrichtet werden können
  • kurzfristige Verfügbarkeit im Bedarfsfall auch außerhalb der regulären Dienstzeiten, weshalb ein Wohnsitz im Einzugsgebiet der Stadt Reutlingen von Vorteil ist.

Auf Grundlage der eingehenden Bewerbungsunterlagen wird zunächst geprüft ob die Einstellungsvoraussetzungen erfüllt werden. Anschließend folgt ein vierstufiges Einstellungsverfahren. Aufgrund der Ergebnisse in der jeweiligen Stufe wird entschieden, wer zur nächsten Stufe eingeladen wird.

I Theoretischer Teil

Es sind Kenntnisse in Deutsch, Mathematik und Naturwissenschaften sowie ein gutes Allgemeinwissen erforderlich.

II Sportlicher Teil mit Drehleitersteigen

Es werden körperliche Beweglichkeit, Schwindelfreiheit, Kraft und Ausdauer getestet. Zum Nachweis der Schwimmbefähigung muss das Deutsche Schwimmabzeichen in Silber (nicht älter als 2 Jahre) mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden. Die Anforderungen im Einzelnen:

  • Gleichgewichtstest DFFA: Erforderliche Testdurchführung in <= 50 s
  • Liegestütz: Mind. 12 Stück
  • Wechselsprünge: 42 Wiederholungen in 30 s
  • Beugehang: 45 s Beugehangposition
  • Seitlicher Medizinballwurf: 7,50 m auf jeder Seite
  • CKCU-Test: 23 Wiederholungen in 15 s
  • Kasten-Bumerang-Test: Erforderliche Testdurchführung in <= 19s
  • Personenrettung: 75kg Dummy innerhalb <=60s eine Strecke von 60 Meter ziehen
  • 3000 m Lauf: Mindestanforderung <= 15 min
  • Drehleitersteigen: Vollständiges Besteigen der Drehleiter

Werden die Mindestanforderungen nicht erreicht, ist das Auswahlverfahren beendet. Bessere Ergebnisse führen zu besseren Noten.

Die o.g. Disziplinen entsprechen dem offiziellen Testhandbuch für physische Eignungsfeststellung für Berufsfeuerwehren in Deutschland. Physische Eignungsfeststellung für die Berufsfeuerwehren in Deutschland

III Personalauswahlgespräch

Das Gespräch dient in erster Linie dazu, den Bewerber persönlich kennen zu lernen und sein Verhalten in bestimmten Situationen zu beurteilen. Klassische Fragen beziehen sich auf den Beruf, beispielsweise in der Form, wie sich der Bewerber den Berufsalltag vorstellt, wie er sich selbst einschätzt, welche Vor- und Nachteile der Beruf hat oder welche Voraussetzungen unbedingt notwendig sind.

IV Arbeitsmedizinische Untersuchung

Der letzte Schritt des Einstellungstests ist die arbeitsmedizinische Untersuchung, bei der die allgemeine gesundheitliche Eignung für den feuerwehrtechnischen Dienst festgestellt und Erkrankungen, die zu vorzeitiger Dienstuntauglichkeit führen können, ausgeschlossen werden sollen.

Die Laufbahnausbildung dauert 7 Monate und gliedert sich in zwei Ausbildungsabschnitte:

Abschnitt 1: Grundausbildung (6 Monate)

Während der Grundausbildung werden die Beamten zum Truppmann ausgebildet. Dabei müssen Sie schriftliche und praktische Leistungsnachweise erbringen. Auch werden das Deutsche Sportabzeichen in Bronze und das Rettungsschwimmabzeichen in Bronze erworben.

Nach erfolgreichem Abschluss der Grundausbildung verfügen Sie über die Befähigung als Truppfrau/Truppmann.

Abschnitt 2: Laufbahnlehrgang (1 Monat)

Im Laufbahnlehrgang werden insbesondere rechtliche und fachliche Themen, die für die Tätigkeit als Truppführerin oder Truppführer relevant sind, vertieft. Die Laufbahnausbildung schließt mit der Laufbahnprüfung ab. Sollte die Grundausbildung nicht in Baden-Württemberg stattgefunden haben, wird diese an der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg abgelegt.

Fortbildung in der Laufbahn des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes (12 Monate)

Im Anschluss an den Laufbahnlehrgang beginnt die berufspraktische Fortbildung. Sie dient der Anwendung und Vertiefung der in der Laufbahnausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten. Sie umfasst die Einführung in den Einsatzdienst und den Wachbetrieb bei verschiedenen Wachabteilungen im Schichtdienst. Während der berufspraktischen Ausbildung erfolgt

  • die Ausbildung für Sonderfunktionen (z.B. Höhenretter, Feuerwehrtaucher)
  • der Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse CE
  • die Ausbildung zum Rettungssanitäter

Die Laufbahnausbildung dauert grundsätzlich 2 Jahre und gliedert sich in acht Ausbildungsabschnitte:

Abschnitt 1: Grundausbildung (6 Monate)

Während der Grundausbildung werden die Beamten zum Truppmann ausgebildet. Dabei müssen Sie schriftliche und praktische Leistungsnachweise erbringen. Auch werden das Deutsche Sportabzeichen in Bronze und das Rettungsschwimmabzeichen in Bronze erworben.

Nach erfolgreichem Abschluss der Grundausbildung verfügen Sie über die Befähigung als Truppfrau/Truppmann.

Die Grundausbildung findet in der Regel bei einer anderen Berufsfeuerwehr statt.

Abschnitt 2: Berufspraktische Ausbildung Teil 1 (3,5 Monate)

In dieser Zeit werden Sie im Tages- und Schichtdienst eingesetzt und lernen neben dem Einsatzdienst die Tätigkeiten eines Truppmannes kennen.

Der Ausbildungsabschnitt findet bei einer Berufsfeuerwehr im Bundesgebiet statt.

Abschnitt 3: B3- Lehrgang – Führungslehrgang I (5 Wochen)

Sie erlernen die Führung einer taktischen Einheit bis zur Stärke einer Gruppe.

Der Ausbildungsabschnitt findet in der Regel an der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg in Bruchsal statt.

Abschnitt 4: Berufspraktische Ausbildung Teil 2 (2 Monate)

Sie absolvieren ein Praktikum im Einsatzdienst als Gruppenführer unter Aufsicht. Dabei lernen Sie verschiedene Fachabteilungen kennen.

Der Ausbildungsabschnitt findet am Standort oder bei einer anderen Berufsfeuerwehr im Bundesgebiet statt.

Abschnitt 5: B4- Lehrgang Teil 1 (2,5 Monate)

Schwerpunkt des Ausbildungsabschnittes ist die Ausbildung zum Zugführer an der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg in Bruchsal.

Themeninhalte:

  • Führungsorganisation
  • Verwaltungsrecht
  • Vorbeugender Brandschutz
  • Menschenführung im Einsatzfall
  • Feuerwehrtechnik

Abschnitt 6: Berufspraktische Ausbildung Teil 3 (3,5 Monate)

Sie nehmen die Aufgaben eines Zugführers unter Aufsicht im Einsatzdienst eigenständig wahr.

Der Ausbildungsabschnitt findet am Standort oder bei einer anderen Berufsfeuerwehr im Bundesgebiet statt.

Abschnitt 7: B4-Lehrgang Teil 2 (1,5 Monate)

Fortsetzung der Ausbildung zum Zugführer und Vermittlung von Grundlagen des Führungssystems bei Großschadenlagen und Katastrophen.

Der Ausbildungsabschnitt findet an der Landesfeuerwehrschulein Baden-Württemberg in Bruchsal statt

Abschnitt 8: Berufspraktische Ausbildung Teil 4 einschließlich Laufbahnprüfung (3,5 Monate)

Die Kenntnisse der vorherigen Abschnitte werden vertieft. Einsatzdienst als Zugführer unter Aufsicht.

Die Ausbildung kann ebenfalls bei einer Aufsichtsbehörde absolviert werden. Die Laufbahnprüfung findet an der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg statt.

  • aussagekräftiges Bewerbungsschreiben
  • ausführlicher Lebenslauf (tabellarisch)
  • Nachweis sämtlicher Schulabschlusszeugnisse
  • Nachweis des Gesellen- oder Facharbeiterbriefes mit Benotung (mittlerer Dienst)
  • Nachweis über den Abschluss eines Studiengangs (gehobener Dienst)
  • ggf. Zeugnis aus früheren Arbeitsverhältnissen oder Arbeitszeugnis
  • Kopie des Führerscheins Klasse B
  • Deutsches Schwimmabzeichen in Silber (nicht älter als 2 Jahre)

Einstellungstermine und Bewerbungsfristen werden durch Stellenausschreibungen in der örtlichen Presse und im Internet rechtzeitig bekannt gegeben.

Anfragen und Bewerbungen per Email können wir leider nicht berücksichtigen.

Bewerbungen erfolgen ausschließlich über das Onlineportal der Stadt Reutlingen.

Kontakt

Für Ihre Fragen zum Berufseinstieg bei der Stadt Reutlingen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!